Wenn man krank ist, braucht man in Deutschland einen Behandlungsschein oder eine Krankenkassenkarte.
Es gibt zwei verschiedene Behandlungsscheine, einen für den Hausarzt/die Hausärztin und einen für den Zahnarzt/die Zahnärztin. Diese Behandlungsscheine gelten jeweils 3 Monate.
Woher bekommt man die Behandlungsscheine?
Man kann die Behandlungsscheine vom Sozialamt Fachdienst Flüchtlingswesen, Riversplatz 1-9, Gebäude A, in 35394 Gießen bekommen.
Wofür gelten die Behandlungsscheine?
Sie gelten für akut notwendige Behandlungen und die Behandlung einiger chronischer Krankheiten, wie z.B. Diabetes (Zuckerkrankheit), Epilepsie, Bluthochdruck und einigen anderen Krankheiten. Sprechen Sie mit Ihrem Sozialarbeiter/Ihrer Sozialarbeiterin. Für Schwangere und Behinderte gelten besondere Regeln. Bitte sprechen Sie das Sozialamt an.
Wie bekommt man Hilfe bei Krankheit?
Man geht mit dem Behandlungsschein zu einem Hausarzt/einer Hausärztin. Eine Liste der Ärzte haben die Sozialarbeiter. Wenn eine weitere Behandlung nötig ist, dann bekommt man eine Überweisung zu einem Facharzt oder eine Einweisung ins Krankenhaus. Falls man einen Kinderarzt/eine Kinderärztin oder einen Frauenarzt/Frauenärztin benötigt, kann man auch direkt einen Termin ausmachen.
Bei einem akuten medizinischen Problem am Abend, in der Nacht oder am Wochenende wählt man die Telefonnummer 116117.
Bei einem akuten medizinischen Notfall wählt man die Telefonnummer 112 für einen Rettungswagen.
Bitte gehen Sie nicht ohne Einweisung in ein Krankenhaus. Hierfür sind die behandelnden Ärzte/Notärzte zuständig.
Wie funktioniert das mit Rezepten?
Wenn man Medikamente in einer Apotheke ohne Rezept kauft, dann muss man diese selbst bezahlen. Nicht alle Medikamente kann man in Deutschland ohne Rezept bekommen.
Wenn der Arzt ein Medikament auf einem roten Rezept verschreibt, muss man manchmal einen kleinen Teil selbst dazu bezahlen. Wenn man vom Arzt ein Rezept in einer anderen Farbe bekommt, muss man die Medikamente auf diesem Rezept komplett selbst bezahlen.
Wie kann ich einen Dolmetscher bei einem Arztbesuch bekommen?
Wenn Sie einen Übersetzer/Übersetzerin für den Arztbesuch brauchen, wird das manchmal vom Amt bezahlt. Bitte besprechen Sie das mit den Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen.
Kann man eine Krankenkassenkarte bekommen?
Wann Menschen, die aus der Ukraine gekommen sind, eine Krankenkassenkarte bekommen können, ist noch nicht geklärt.
Informationen zu Corona-Testung und Corona-Impfung
In Deutschland gelten immer noch Regeln wegen Corona. Für einige Veranstaltungen und den Zugang zu manchen Gebäuden braucht man in Deutschland anerkannte Impfungen oder einen aktuellen Corona-Test. Auch wenn man in bestimmten Berufen arbeiten möchte (z.B. in der Altenpflege, im Krankenhaus, in der Schule), braucht man Corona-Impfungen.
Corona-Testung
In Gießen und Umgebung kann man sich an verschiedenen Stellen testen lassen. Es ist empfohlen, dass man sich dafür einen Termin reserviert.
Was passiert, wenn der Corona-Schnelltest positiv ist?
Der positive Test muss mit einem PCR-Test bestätigt werden. Falls dieser PCR-Test auch positiv ist, muss man in Quarantäne (Isolation) gehen.
Corona-Impfung
Inzwischen (Stand 31. 03. 2022) wird auch in Deutschland eine Grundimmunisierung und Auffrischimpfung mit CoronaVac (Sinovac), Covilo (Sinopharm), Covaxin (Bharat Biotech International Ltd) und Sputnik V (Gamelaya) anerkannt. Es wird in diesen Fällen jedoch eine weitere einmalige mRNA-Impfstoffdosis empfohlen. Diese sollte nach frühestens 3 Monaten gegeben werden. Wenn jemand nach der Grundimmunisierung mit einem der
oben genannten Impfstoffe eine Corona-Infektion hatte, so muss mit der empfohlenen mRNA-Impfstoffdosis auch mindestens 3 Monate gewartet werden.
Hat jemand nur eine einmalige Impfung mit einem der oben genannten Impfstoffe bekommen, wird eine komplette neue Impfserie mit Auffrischungsimpfung empfohlen. Jeder/jede kann eine Corona-Immunisierung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff erhalten. In Gießen und Umgebung gibt es dafür mehrere Impfstellen. Dazu braucht man nicht überall einen Termin.
Weitere empfohlene Impfungen
In Deutschland werden noch weitere Impfungen für Kinder und Erwachsene empfohlen. Dafür gibt es einen Impfkalender.
Impfungen werden von niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen durchgeführt. Alle Personen können sich gegen die im Impfkalender erwähnten Krankheiten impfen lassen.
Masernimpfung
In Deutschland gibt es ein Masernschutzgesetz:
- Für Kinder im Alter ab 1 Jahr, die in eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten gehen, sind 2 Masernimpfungen nötig
- Auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, brauchen für einige Berufe 2 Masernimpfungen.